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AWO Fachstelle "Shukura": Hilfenetz in Sachsen ausbauen

Der aktuelle Fall von sexuellem Missbrauch gegen Kinder in Münster löst bundesweit Entsetzen und Unverständnis aus. Wie war es möglich, dass verschiedene Täter*innen mehrere Kinder über Jahre hinweg sexuell missbrauchen konnten, ohne dass es jemand bemerkt hat? Ähnlich wie nach den Fällen in Lügde oder Freiburg, gibt es auch jetzt den Ruf nach härteren Strafen für Täter*innen. Täter*innen müssen und sollen bestraft werden. Bereits jetzt können sie bei schwerem sexuellem Missbrauch zu 15 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt werden. Doch Strafverfolgung und Verurteilung von Täter*innen bilden nur eine Seite ab, denn sie kommen erst dann zur Anwendung, wenn Kinder und Jugendliche bereits sexualisierte Gewalt erlitten haben. Um Kinder und Jugendliche wirksam vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ist die Realisierung folgender Maßnahmen erforderlich:

  • Kinder, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, brauchen Ansprechpartner*innen in Schulen, Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen. Die Mitarbeitenden vor Ort müssen geschult sein, um Signale der Kinder zu erkennen und Hilfemaßnahmen einleiten zu können.
  • Kinder müssen kontinuierlich über ihre Rechte informiert werden und über Ansprechpartner*innen und Hilfsangebote Bescheid wissen, die sie nutzen können, wenn ihre Rechte verletzt werden. Dazu ist der Aufbau von landesweit flächendeckenden Präventionsangeboten für Kinder und Jugendliche notwendig.
  • Jugendämter, die für den Kinderschutz zuständig sind, benötigen ausreichende personelle Ressourcen. Die Mitarbeitenden müssen über fundiertes Fachwissen verfügen und kontinuierlich fortgebildet werden.
  • Fachkräfte in der Kinder-, Jugend-und Behindertenhilfe, Mitarbeitende im medizinischen Bereich, im Freizeitbereich engagierte Ehrenamtliche und andere mit Kindern arbeitende Personengruppen benötigen Fachwissen und Fortbildung. Auch für sie müssen Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen, damit sie bei einem Verdacht kinderschutzgerecht handeln können.

In Sachsen gibt es keine flächendeckenden Angebote zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Unterstützungsangebote nach sexualisierter Gewalt. Lediglich in den drei Großstädten Leipzig, Chemnitz und Dresden sowie im geringfügigen Umfang im Erzgebirge und in Mittelsachsen gibt es spezialisierte Fachberatungsstellen. „Das sind viel zu wenige", sagt Christiane Hentschker-Bringt, Sozialpädagogin bei Shukura –Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen aus Dresden. „Kinderschutz braucht gute Hilfestrukturen und dafür eine kontinuierliche Finanzierung.“

Die Fachkräfte in Sachsen, die Hilfen für von sexualisierter Gewalt betroffene und bedrohte Menschen anbieten, arbeiten in der Landesarbeitsgemeinschaft Prävention und Intervention Sexualisierter Gewalt zusammen. Mandy Erdmann von Wildwasser Chemnitz, Erzgebirge und Umland e.V.: „Wir können im Sinne der Verantwortungsgemeinschaft für Kinder und Jugendliche

etwas auf den Weg bringen. Leider müssen die einzelnen Beratungsstellen Hilfeanfragen ablehnen, weil die Kapazität erschöpft ist oder die Anfragen aus einer Region kommen für die die Beratungsstelle nicht tätig werden darf. Außerdem sind wir davon überzeugt, dass wir im Kinderschutz viel effizienter arbeiten könnten, wenn Jugendämter und auch Familiengerichte sich mehr öffnen würden, das explizite Fachwissen von Fachberatungsstellen als Bereicherung betrachten würden. Dann könnten viel mehr Kinder, Jugendliche, betroffene Frauen und Männer adäquate Unterstützung erhalten."

Die LAG setzt sich für den flächendeckenden Ausbau von spezialisierten Fachberatungsstellen als regionale Anlaufstellen ein. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt muss eine solche Einrichtung vorhalten, deren Mitarbeiter*innen Präventionsveranstaltungen für Schüler*innen, Fortbildungen für Fachkräfte und Fachberatung durchführen können. Betroffene und deren Angehörige werden durch die Mitarbeiter*innen der Fachberatungsstellen u.a. in Krisen oder bei der Minimierung der Folgen der erlebten sexualisierten Gewalt beraten und unterstützt.

Die für die Problematik zuständigen Ministerien signalisieren nun erfreulicherweise Gesprächsbereitschaft. Christiane Hentschker-Bringt führt aus: „Wir erleben aktuell mit der neuen Landesregierung in einigen zuständigen Ministerien einen Paradigmenwechsel. Wir hoffen, dass sexualisierte Gewalt, anders als bisher, als spezifische Gewaltform mit daraus resultierenden individuellen Hilfebedarfen wahrgenommen wird und der Ausbau des bestehenden Hilfenetzes zeitnah in die Wege geleitet wird".

Kinderschutz und damit die agierenden Akteur*innen sind systemrelevant. Auch wenn aufgrund der Corona-Pandemie die finanziellen Ressourcen knapp sind, sind der Schutz von Mädchen und Jugendlichen vor Gewalt und die Unterstützung davon betroffener Personen eine Aufgabe, der sich unsere Gesellschaft stellen muss. Die Ministerien müssen zusammenarbeiten und die Anzahl der Unterstützungsangebote dem tatsächlichen Bedarf anpassen und die Finanzierung gewährleisten. Die Bürgerinnen und Bürger können Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen übernehmen, indem sie hinschauen und lieber früher als später sich mit ihren Beobachtungen an die Jugendämter und Fachberatungsstellen wenden. Dafür müssen Ansprechpartner*innen bekannt sein. Wegschauen und schweigen unterstützt Täter*innen.

Kontaktadresse:

AWO Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen "Shukura"
Christiane Hentschker-Bringt
christiane.hentschker-bringt@awo-kiju.de
Telefon 0351-4794444

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