AWO Sachsen Soziale Dienste gemeinnützige GmbH | Wir gestalten Zukunft.

  • Liebe Eltern,

    das neue Kindergarten- bzw. Schuljahr hat vor ein paar Wochen begonnen und wir konnten vom Anfang der Sommerferien bis jetzt schon einige interessante Projekte und schöne Ausflüge mit Ihren Kindern gestalten und unternehmen. Es gibt in nächster Zeit einige Neuerungen, über die wir Sie hiermit gerne informieren möchten.

    Wahlen zum Elternbeirat
    Auf diesem Weg möchten wir uns bei unserem bisherigen Elternbeirat für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und das große Engagement der letzten Jahre bedanken. Gerade in der Corona-Pandemie ist der Austausch von Informationen und das Zusammenkommen nicht immer einfach. Umso mehr hat es uns gefreut, dass die Mitglieder weiterhin die Interessen der Eltern und Ihrer Kinder vertreten haben.

    Zum 31.07.2021 hat der Elternbeirat (EBR) geschlossen sein Amt niedergelegt, weshalb wir jetzt einen neuen EBR wählen wollen. Das Gremium vertritt die Wünsche und Belange der Eltern und unterstützt die Einrichtung bei der Umsetzung von Festen und Aktivitäten im Jahreslauf. Im Folgenden werden die Rahmenbedingungen für die Wahl und die Amtszeit Beirats dargestellt:

    • Aus jeder Kindergruppe sollte sich mindestens ein Elternteil zur Wahl stellen. Wahlberechtigt sind die Erziehungsberechtigten eines jeden Kindes. Die Erziehungsberechtigten können pro betreutem Kind nur einen gemeinsamen Stimmzettel abgeben.
    • Die Mitglieder des Elternbeirates werden für maximal zwei Jahre gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der Verkündung des Wahlergebnisses und endet mit Amtsantritt des neugewählten Elternbeirates.
    • Für die Einrichtung können maximal 11 Personen in den Elternbeirat gewählt werden. Pro Stimmzettel dürfen maximal 9 Stimmen vergeben werden.
    • Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes stimmen die anderen Mitglieder gemeinsam mit der Einrichtungsleitung über das Vorgehen (zum Beispiel Neuwahl, Nachrücken u.a.) ab.
    • Der Elternbeirat tritt in einem Zeitraum von längsten sechs Wochen nach der Wahl zur konstituierenden Sitzung zusammen. Er wählt mit einfacher Mehrheit eine/n Vorsitzende/n und dessen/deren Vertreter/in.
    • Die Mitgliedschaft im Elternbeirat endet spätestens mit Ausscheiden des Kindes aus der Kindertageseinrichtung.
    • Die Ergebnisse werden protokolliert und mit sämtlichen Unterlagen bezüglich der Wahl nach der nächsten gültigen Wahl vernichtet.
    • Nach der Wahl haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit innerhalb der nächsten 14 Tage Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
    Im Folgenden wollen wir Ihnen den Wahlablauf vorstellen:
    • Wer kandidieren möchte, trägt seinen Namen, den Namen des Kindes und die Gruppe bitte in die Kandidatenliste ein. Die Listen hängen ab Montag, den 11.10.2021, in den einzelnen Eingängen der Einrichtungsteile aus und werden am Freitag, den 15.10.2021 mit Schließen der Einrichtung abgenommen.
    • Ab Montag, den 18.10.2021, mit Öffnung der jeweiligen Einrichtung, werden deutlich sichtbare Flächen im Eingangsbereich für die Kandidatenvorstellungen bereitgestellt. Jeder Kandidat kann auf einem DIN A5 Bogen seine Vorstellung aushängen. Größere Formate werden wieder entfernt. Die Kandidatenvorstellungen werden am Freitag, den 29.10.2021, abgenommen und datenschutzkonform durch die Einrichtung entsorgt.
    • Ab Montag, den 01.11.2021, beginnt der Wahlzeitraum. An diesem Tag erhält Ihr Kind von uns den Stimmzettel, den sie zu Hause ausfüllen können. Der Wahlzeitraum endet am Freitag, den 05.11.2021, mit Schließung der Einrichtung. Zur Abgabe Ihrer Stimme stehen im Eingang zu jedem Einrichtungsteil beschriftete Wahlurnen zur Verfügung.
    • Am Montag, den 08.11.2021, ab 15:00 Uhr findet die öffentliche Stimmauszählung im Büro in Boxdorf statt. Hierzu benötigen wir Wahlhelfer aus der Elternschaft für die Stimmauszählung. Bitte melden Sie sich bei Interesse bei Frau Richter oder Herrn Kusche an. Für die Auszählung brauchen wir ein aktuelles Testergebnis, einen vollständigen Impfnachweis oder den Nachweis, dass Sie genesen sind. Über Ihre Mithilfe würden wir uns sehr freuen.
    • Die Wahlergebnisse werden nach der Wahl durch einen Aushang bekannt gegeben.
    • Am Dienstag, den 09.11.2021, findet ab 19:00 Uhr die konstituierende Sitzung des Elternbeirats im Kinderhaus in Reichenberg statt. Mitglieder des alten Elternbeirates sind hierzu gerne eingeladen. Bitte geben Sie Frau Richter oder Herrn Kusche vorher Bescheid, ob Sie an der Sitzung teilnehmen.

    Informationen zum Einlass in die Kita
    Die Bring- und Abholsituation in der Krippe und im Kindergarten stellt uns seit einiger Zeit nicht zufrieden. Ein fehlender Informationsfluss zu wichtigen Ereignissen und Geschehnissen erschweren uns allen die Zusammenarbeit. Deshalb haben wir uns für eine Veränderung dieser Situation unter bestimmten Voraussetzungen entschieden:

    Ab Montag, den 04.10.2021, wird es für Sie wieder möglich sein, die Garderoben der Einrichtung zu betreten. Hierzu wird es an den Eingängen von Krippe und Kindergarten Karten für die jeweiligen Gruppen geben, um die Personenzahl in der Garderobe zu entzerren.

    Folgender Ablauf ist nun vorgesehen:
    Bei Betreten der Einrichtung müssen Sie Ihrer Hände bitte gründlich desinfizieren. Hierzu stehen an den Eingängen die notwendigen Materialien bereit. Weiterhin ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, sowie das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern Pflicht.
    Anschließend gibt es für jeden Gruppe (gekennzeichnet durch Gruppenfarbe oder -symbol) eine begrenzte Anzahl an Karten. Wir möchten Sie bitten, eine solche Karte beim Holen oder Bringen zu ziehen. Dadurch wird gekennzeichnet, wie viele Personen sich in der Einrichtung aufhalten. Sollten keine Karten mehr vorhanden sein, möchten wir Sie bitten zu warten, bis ein anderes Elternteil die Einrichtung verlässt und die entsprechende Karte wieder zurücklegt. Die Einrichtung sollte zügig, spätestens nach 10 Minuten, verlassen werden.

    Das Betreten der Einrichtung ist lediglich in den Garderoben und den Fluren gestattet. Sanitär-, Schlaf- und Gruppenräume dürfen nicht betreten werden.
    Mit dieser neuen Umsetzung des Bringens und Abholens wollen wir einen weiteren Schritt in Richtung Normalität gehen und Ihnen die Möglichkeit zu kurzen Absprachen mit Ihrer Gruppenerzieherin ermöglichen. Falls die neuen Regelungen nicht eingehalten werden (können), müssen wir leider wieder die Abgabe an der Tür durchführen.

    Für den Hort und das Schulgebäude gilt weiterhin ein Betretungsverbot.


    Viele Formulare stehen digital zur Verfügung
    Die AWO hat viele der relevanten Formulare für die Betreuung und die Anmeldung Ihrer Kinder auf unsere Homepage gestellt. So stehen neben der Konzeption, der Hausordnung und der Gebührenordnung beispielsweise auch der Rückmeldebogen und die Meldung für Veränderungen für den Betreuungsvertrag als ausfüllbare PDF-Dateien zur Verfügung. Sie finden die Dokumente unter https://www.awo-in-sachsen.de/kinder-jugend-familie/kitas/awo-kindertageseinrichtung-kleeblatt/#4

    Smartwatches während der Betreuungszeit
    In letzter Zeit haben sich die Nachfragen zur Benutzung von Smartwatches während der Betreuungszeit gehäuft. Die Hausordnung, die Teil des Betreuungsvertrages ist, trifft hier unter dem Punkt Kundeneigentum folgende Aussage: „Mitgebrachte elektronische Geräte, welche internetfähig sind bzw. mit denen Bild- und Tonaufnahmen aufgezeichnet und abgespielt werden können, sind nicht erlaubt.“

    Nach Rücksprache mit unserem Träger umfasst das alle Smartwatches. Auch wenn Sie uns bestätigen, dass Sie bei den Uhren verschiedene Funktionen abschalten, können wir dies nicht lückenlos nachvollziehen. Deswegen dürfen die Uhren während der Betreuungszeit nicht genutzt werden und müssen in der Schultasche verbleiben. Analoge oder einfach Digitaluhren können weiterhin getragen werden.

    Auswertung Kundenbefragung
    Wir haben nun die Auswertung der Kundenbefragung erhalten. Wir hängen Ihnen diese in den Eingängen der Einrichtungsteile aus. Sie wird auch Teil der nächsten Dienstberatungen sein, um die weitere Entwicklung unserer Arbeit zu fördern.

    Masern
    Ab dem 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses hatte bisher nur Auswirkungen auf neu aufgenommene Kinder oder neu eingestelltes Personal. Inzwischen umfasst es auch die Bestandskinder in der Kita. Die Meldefrist wurde durch Corona vom 31.07.2021 auf den 31.12.2021 verlängert.

    Sie müssen uns bis zum 31.12.2021 den vollständigen Masernimpfschutz Ihres Kindes nachweisen, der wie folgt definiert ist:
    • ab Vollendung des 1. Lebensjahres muss mindestens eine Schutzimpfung und
    • ab Vollendung des 2. Lebensjahres müssen mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern vorliegen.

    Der Nachweis kann durch die Vorlage folgender Dokumente erfolgen:
    • einer Impfdokumentation (Impfausweis oder Impfbescheinigung) oder eines ärztlichen Zeugnisses (auch Dokumentation nach § 26 Abs. 2 Satz 4 SGB V)
    • eines ärztlichen Zeugnisses über Immunität gegen Masern
    • ein ärztliches Attest über das Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation
    • der Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen Einrichtung darüber, dass der Nachweis bereits vorgelegen hat
    Falls die Vorlage bis zum 31.12.2021 nicht erfolgt ist, sind wird dazu verpflichtet, die Daten Ihres Kindes an das zuständige Gesundheitsamt weiterzuleiten. Der Nachweis muss den Leitungen der Einrichtung vorgelegt werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen kurzen Termin.

    Essengelderhöhung
    Wir wurden informiert, dass sowohl die Küche, als auch der Lieferant des Essens ab 01.01.2022 eine Preisanpassung vornehmen. Inwieweit sich der Essenpreis und die Getränkepauschale erhöhen, ist noch nicht absehbar. Wir informieren Sie sobald wir konkrete Zahlen vorliegen haben.

    Wir freuen uns auf ein ereignisreiches, buntes und fröhliches Kindergarten- und Schuljahr mit Ihnen und Ihren Kindern.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    AWO Kinder- und Jugendhilfe
    gemeinnützige GmbH

    Markus Kusche und das Team der Kita Kleeblatt