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Anspruch auf einen Platz in einer WfbM

Menschen mit einer momentanen oder dauerhaften vollen Erwerbsunfähigkeit haben Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Die Reha-Teams in den Arbeitsagenturen klären in der Regel, ob die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine WfbM gegeben sind.

Bestand vor dem Aufnahmewunsch schon ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder bezieht der behinderte Mensch eine Rente, ist für die Aufnahme in die WfbM in der Regel ein Rentenversicherungsträger zuständig.

Für die ersten zwei Jahre und drei Monate übernimmt die Arbeitsagentur bzw. der Rentenversicherungsträger die Kosten für die Bildungsangebote im Berufsbildungsbereich der WfbM und zahlt dem behinderten Menschen ein Ausbildungs- oder Übergangsgeld.

Nach dem Abschluss des Berufsbildungsbereiches ist eine dauerhafte Inanspruchnahme der Arbeitsangebote der WfbM möglich. In der Regel geht dabei die Zuständigkeit an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) über.

Ein Werkstattvertrag regelt Rechte und Pflichten.

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Agentur für Arbeit

Rentenversicherung

Unsere WfbM bietet Ihnen

Menschen mit Behinderung, die einen Arbeitsplatz in den AWO Pirnaer Werkstätten wählen, entscheiden sich für eine Arbeit, die sie fordert und fördert. Wir sind eine WfbM, die sich so nah wie möglich am allgemeinen Arbeitsmarkt profiliert.

Mit den Angeboten in den Förder- und Betreuungsbereichen, den betreuungsintensiven Gruppen oder dem Bereich für schwer körperbehinderte Menschen bieten wir auch Menschen mit

  • Schwerstmehrfachbehinderungen
  • Verhaltensauffälligkeiten oder
  • schweren körperlichen Einschränkungen

individuell zugeschnittene Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Im Sinne einer hohen Selbstbestimmung behinderter Menschen bieten wir

  • vielfältige Wahlmöglichkeiten nach Art und Ort der Tätigkeitsausübung
  • Befähigung zur Ausübung individuell zugeschnittener anspruchsvoller, fordernder Arbeitsaufgaben
  • weitgehend eigenständige Bestimmung und Gestaltung der beruflichen Perspektive und sozialer Beziehungen
  • Wechsel auf Außenarbeitsplätze
  • Zahlung eines leistungsorientierten Entgelts
  • Ausübung der betrieblichen Mitwirkungsrechte
  • Erhalt und Förderung der Selbständigkeit
  • Flexibilisierung bei Arbeitszeit, Arbeitsinhalten, Arbeitsorten
  • betreuungsintensive Gruppen für behinderte Mitarbeiter mit erhöhtem Unterstützungsbedarf

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