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- Beratungsstellen
Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzberatung
Träger: AWO SONNENSTEIN gemeinnützige GmbH
Besondere Lebensumstände können in jedem Haushalt zu einem finanziellen Ungleichgewicht führen.
Die Folgen sind nicht selten psychische Belastungen, Angst vor nicht einschätzbaren Konsequenzen, Scham und schleichende Ausgrenzung aus dem sozialen Leben.
Mit uns können Sie offen über Ihre Situation sprechen. Wir stellen Ihnen unsere Fachkompetenz und Erfahrung zur Verfügung und bieten Hilfestellung an. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir auf Ihren Lebenskontext abgestimmte Lösungen.
Im Gegensatz zu gewerblichen Anbietern ist die Schuldnerberatung bei uns für Sie kostenfrei.
Die Schuldnerberatung erfolgt vertraulich.
Die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht.
Unsere Schuldnerberatung umfasst
- Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichtes, also der Balance zwischen Ausgaben und Einnahmen
- Hilfe im Umgang mit Ihren Sorgen oder gar Ängsten angesichts von Vollstreckungsmaßnahmen, drohendem Wohnungsverlust, Energiesperre, Versorgungsproblemen
- Aufklärung über Ihre Rechte als Schuldner – es gibt verschiedene Pfändungsschutzregelungen
- Hinweise auf besondere Sozialleistungen, die in Anspruch genommen werden können, zum Beispiel Wohngeld, Kinderzuschlag …
- Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit Ihren Gläubigern (Vergleiche, Raten, Stundungen, Sanierungspläne…)
- Entwicklung von Strategien zur frühzeitigen Vermeidung von Schulden
Unser Angebot als Anerkannte Verbraucherinsolvenzberatung
- Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren
- Unterstützung bei der Zusammenstellung der Gläubigerunterlagen und bei der Recherche möglicher Forderungen
- Erarbeitung eines außergerichtlichen Einigungsversuches nach Insolvenzordnung (InsO)
- Verhandlung mit Gläubigern im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuches nach InsO
- Unterstützung bei der Erstellung der gerichtlichen Antragsformulare
Förderung
Gefördert durch die Landeshauptstadt Dresden, den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
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