AWO Sachsen Soziale Dienste gemeinnützige GmbH | Wir gestalten Zukunft.

25 Jahre AWO Sachsen Soziale Dienste
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  • Besucherkonzept Corona

AWO Sozialstation Osterzgebirge

Träger: AWO Sachsen Soziale Dienste gemeinnützige GmbH

Unsere Leistungen

  • medizinische Behandlungen nach ärztlicher Verordnung - Behandlungspflege, z. B. Blutzucker- und Blutdruckmessen, Verbandswechsel, Medikamentengabe, Injektionen
  • Pflegeleistungen, z. B. Waschen, Baden/Duschen, Unterstützung beim Essen und Trinken, Mobilisierung und Aktivierung
  • individuelle Betreuungsleistungen und Entlastungsangebote
  • Pflege, auch kurzzeitig und kurzfristig, z. B. Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige
  • Betreuung von Patienten mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen
  • parenterale Ernährung
  • Palliativpflege
  • Hilfe bei der Haushaltführung
  • 24 Stunden Rufbereitschaft
  • Beratung zu allen Fragen zur Pflegeversicherung
  • Beratungsgespräch für pflegende Angehörige nach § 37 SGB XI
  • Vermittlung: täglich warmes Mittagsmenü, Physiotherapie, Ergotherapie, Friseur und medizinische Fußpflege

Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen. Mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen arbeiten wir eng zusammen.

Wir bieten unseren Kunden Pflege mit Herz.

Kontakt

AWO Sozialstation Osterzgebirge
Königstraße 1
01816 Bad Gottleuba
in GoogleMaps zeigen
Telefon 035023 62362
Telefax 035023 51827
mail10@awo-in-sachsen.de

Ihre Ansprechpartnerin

Anke Korb, Einrichtungsleiterin/Pflegedienstleiterin

Praktika

Unsere Einrichtung ist anerkannte Praxisstelle für angehende Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer und Sozialassistenten. Des Weiteren bieten wir Schülerpraktika. Bewerbungen richten Sie bitte an mail10@awo-in-sachsen.de

Auf der Grundlage der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen und der Allgemeinverfügungen des Landkreises gelten für Besuche in unserer Einrichtung die folgenden Besucher- und Hygienebestimmungen:

  • Für Beratungs- und/oder Aufnahmegespräche ist eine telefonische Terminvereinbarung zwingend notwendig.
  • Zutritt haben nur Personen ohne COVID-19-verdächtige Symptome und mit gutem Allgemeinbefinden.
  • Das richtige Tragen eines medizin. MNS-Schutzes (FFP2) bei Betreten der Einrichtung ist Pflicht.
  • Beim Betreten der Einrichtung sind die Hände zu waschen oder eine Händedesinfektion durchzuführen.
  • Bei Betreten der Einrichtung ohne vollständigem 2G-Status (geimpft oder genesen) besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko.
  • Der Abstand zu anderen Personen von mindestens 1,50 m ist einzuhalten.
  • Bei Betreten der Einrichtung durch Besucher ist die Vorlage eines tagaktuellen Testnachweises, unabhängig vom Status geimpft / genesen, notwendig. Bei Erfordernis bieten wir eine Testung vor Ort an.

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