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AWO bietet Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen

Ab Beginn des neuen Schuljahres bietet die AWO Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH in der Landeshauptstadt Dresden und im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge Schulbegleitung für Kinder mit besonderem Förderbedarf an.

Die AWO Schulbegleitung ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, denen aufgrund von geistigen, körperlichen, seelischen und Mehrfachbehinderungen der Besuch einer Schule erschwert ist. Über eine persönliche Assistenz werden die Schüler darin unterstützt, am Unterricht und am schulischen Leben teilzunehmen.

„Insbesondere der Bedarf aufgrund einer seelischen Behinderung hat stark zugenommen“, so AWO-Koordinatorin Jasmin Adomeit. „Die gesellschaftlichen Veränderungen und die zunehmende Digitalisierung bereits im Kleinkindalter, aber auch die systemische Auswirkung der Pandemie in den Familien sind klar sichtbar. Es ist wichtig, den Kindern hier wieder mehr emotionale Stabilität und Struktur zu vermitteln und dadurch Teilhabebarrieren abzubauen. Für die Anforderungen der sozialen und emotionalen Förderung werden die Schulbegleiter der AWO speziell geschult.“

Besonderen Wert legt die AWO Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH auf die Partizipation und Selbstbestimmung der Schüler. Die konkreten Formen der Assistenz richten sich nach dem individuellen Mehrbedarf der Schülerinnen und Schüler.

Durch die Schulbegleitung erhalten Kinder mit Behinderungen die Möglichkeit eines Bildungsangebotes in einer wohnortnahen Schule. Zudem werden soziale Kontakte in der Nachbarschaft geknüpft und ein inklusives Aufwachsen in der gesellschaftlichen Mitte ermöglicht.

Schulbegleitung wird über die örtlichen Sozial- oder Jugendhilfeträger beantragt und kann ab der Einschulung bis zur Promotion bewilligt werden:

  • für Kinder oder Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder bei denen eine seelische Behinderung droht (§ 35a SGB VIII), beim Jugendamt
  • für Kinder oder Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung bzw. bei denen eine solche droht (§ 54 SGB XII), beim Sozialamt

Kontakt

Jasmin Adomeit
Koordinatorin
Mobil 0172 2544021
jasmin.adomeit@awo-kiju.de

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