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FAQ: Häufig gestellte Fragen

Soll ich gegen einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid in Widerspruch gehen?

Nur wenn Sie die Forderung für ungerechtfertigt halten. Ansonsten verursacht ein Widerspruch weitere Kosten. Beachten Sie, dass auch Inkassogebühren und Anwaltskosten bis zu einem gewissen Grad gerechtfertigt sind. Erscheinen Ihnen diese Nebenforderungen jedoch zu hoch, nutzen Sie die offenen Sprechzeiten unserer Beratungsstellen, um sich innerhalb der 14-tägigen Widerspruchsfrist beraten zu lassen.

Wann ist ein P-Konto sinnvoll für mich?

Spätestens wenn eine Pfändung auf Ihrem Konto eingegangen ist. Das P-Konto schützt ihr jeweiliges Monatseinkommen bis zu einer festgelegten Höhe, damit Sie laufende Kosten wie Miete, Energie und Lebenshaltungskosten abdecken können. Diese Pfändungsfreigrenze kann erhöht werden, wenn Sie andere Menschen nachweislich mitversorgen (z. B. Kinder oder Ehepartner). Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung von der Schuldnerberatungsstelle. Ein Pfändungsschutzkonto ist nicht geeignet, um Sparrücklagen zu bilden, da angespartes Geld aus den Vormonaten pfändbar wird.

Der Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt. Wie verhalte ich mich?

Vor einem Gerichtsvollzieher muss man keine Angst haben. Er prüft im Auftrag des Gläubigers die wirtschaftliche Lage vor Ort. Gegenstände des täglichen Bedarfs – darunter auch Fernseher, Telefone oder Computer ohne besonderen Wert – werden nicht gepfändet. Sie sollten dem Termin unbedingt nachkommen. Falls dies nicht möglich ist, sollten Sie mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt aufnehmen, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Eine grundsätzliche Verweigerung verschlimmert Ihre Situation nur. Oft wirkt ein Besuch des Gerichtsvollziehers sogar entlastend, weil die Gläubiger erstmalig Informationen über Ihre tatsächliche wirtschaftliche Situation erhalten. Nunmehr können Gläubiger die Sinnhaftigkeit weiterer Pfändungsmaßnahmen besser einschätzen.

Was ist eine Vermögensauskunft?

Die Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid und eidesstattliche Versicherung) muss der Schuldner beim Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsbeamten für den Gläubiger abgeben, damit dieser umfassend die Einkommens- und Vermögenssituation erfahren kann. Mit diesen Informationen kann der Gläubiger weitere Pfändungsmaßnahmen planen. Sie müssen die Vermögensauskunft abgeben. Andernfalls wird Ihnen Erzwingungshaft angedroht. Aber auch hier gilt, dass die Vermögensauskunft Klarheit bewirkt und somit meist entlastend wirkt.

Ist die Privatinsolvenz eine Möglichkeit für mich?

Das Insolvenzverfahren ist ein möglicher Weg, um sich von zu hohen Schulden zu befreien. Ob es in Ihrem Fall der geeignete Weg ist, sollten Sie mit der Schuldnerberatungsstelle besprechen. Das Insolvenzverfahren ist ein mehrjähriges Gerichtsverfahren, an dessen Ende die Restschuldbefreiung steht. Ob das Verfahren für Sie geeignet ist, hängt von mehreren Faktoren ab (Höhe der Schulden, Art der Schulden, Einkommens- und Vermögenssituation). Für die Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz ist die Inanspruchnahme der Schuldnerberatung zwingend erforderlich.

Kann ich für meine Schulden ins Gefängnis kommen?

Nur bei Buß- und Strafgeldern droht eine Ersatzfreiheitsstrafe. Andere Schulden führen in der Regel nicht zum Freiheitsentzug. Jedoch droht bei der Verweigerung der Vermögensauskunft Erzwingungshaft. Nehmen Sie im Zweifelsfall die Schuldnerberatung wahr, denn Haft lässt sich vermeiden.

Sollte ich jemandem Geld borgen, der in Not geraten ist?

Oft geben mitfühlende Angehörige oder Freunde den Betroffenen Geld oder bezahlen stellvertretend Rechnungen mit dem Ziel zu helfen. Bei einer kurzzeitigen Notlage kann das im Einzelfall auch sinnvoll sein. Aber es verbergen sich in dieser Form der vermeintlichen Hilfe einige Gefahren! Jetzt schuldet der Betroffene einer nahestehenden Person Geld. Private Schulden sind die unangenehmste Form, weil die Problematik in die zwischenmenschlichen Strukturen verlagert wird. Somit werden das Schuldgefühl und die Betroffenheit verstärkt. Bei längerfristiger Notlage ist vom Geldborgen unbedingt abzuraten. Der Gesamthaushalt ist dann unausgewogen und nur die Behebung der tatsächlichen Ursache führt zu einer echten Hilfe. Durch das Borgen von Geld wird das Problem verschleiert und verzögert die Problemlösung. In dieser ungenutzten Zeit steigen die Schulden.

Wir weisen darauf hin, dass Sie hier lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Diese Angaben sind mit Sorgfalt zusammengestellt, trotzdem garantieren wir nicht für die Vollständigkeit und Aktualität der Informationen.

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