Aktionswoche der Schuldnerberatung - Wie komme ich an mein Geld
Zwei konkrete Fälle
Frau N. ist Altersrentnerin. Wegen gesundheitlichen Einschränkungen wurde ihr Pflegegeld bewilligt. Im November 2025 wird ihr Konto gepfändet. Über mehrere Monate wundert sie sich, dass sie das Pflegegeld nicht vollständig ausgezahlt bekommt, um damit notwendige Leistungen finanziell absichern zu können. Erst im April 2026 empfiehlt ihr eine Mitarbeiterin des Kreditinstitutes, eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen und sich den Betrag der Pflegekasse mittels einer P-Konto-Bescheinigung regelmäßig freistellen zu lassen. Fünf Monate sind Leistungen der öffentlichen Kasse nicht dem Zweck zugutegekommen, für den sie vorgesehen sind.
Herr G. ist während einer Arbeitslosigkeit in eine Verschuldungssituation geraten. Inzwischen ist es ihm gelungen, wieder eine Arbeit aufzunehmen. Er erhält Lohn und seine finanzielle Situation bessert sich zusehends. Allerdings geht trotzdem eine Kontopfändung ein. Auf seine Nachfrage am Schalter seines Kreditinstitutes meint der Mitarbeiter, er solle die Pfändung bezahlen, dann wäre das Konto wieder frei. Er folgt diesem Rat, weil er keine andere Möglichkeit kennt. Mit dieser Zahlung mindert er sein monatliches Budget derart, dass die Miete nicht mehr überwiesen werden kann. Weder erhält er eine Beratung zum Pfändungsschutzkonto noch einen Hinweis auf eine Schuldnerberatungsstelle. Er gerät in eine Existenz bedrohende Situation.
Schuldnerberatung muss gesichert werden
Die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat ein Forderungspapier zum P-Konto mit folgenden Schwerpunkten erstellt: Der gesetzlich vorgesehene Schutz des Kontos als Instrument der Sicherung existenziell notwendigen Einkommens soll endlich wirksam gewährleistet werden.
Die Hürden für den Zugang zu einem Basiskonto müssen abgebaut werden. Schuldnerberatung soll als Rechtsanspruch gesetzlich gesichert werden.
Die von der Landeshauptstadt Dresden geförderten Schuldnerberatungsstellen der Freien Träger AWO SONNENSTEIN gemeinnützige GmbH, Caritasverband für Dresden e.V. und Gemeinnützige Gesellschaft Striesen-Pentacon e.V. werden diese Anliegen mit einer Aktion unmittelbar vor Ort Nachdruck verleihen. Am 12. Juni 2026 werden in den Filialen Dresdner Kreditinstitute Flyer mit P-Konto-Informationen und einem Verzeichnis der Schuldnerberatungsstellen an die Schaltermitarbeitenden übergeben. Damit soll nahezu flächendeckend für Dresden das Existenz sichernde Pfändungsschutzkonto und die Beratungsmöglichkeiten unterstrichen werden.
Die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung der freien Träger ist kostenfrei. Sie wird von der Landeshauptstadt Dresden finanziert und dem Freistaat Sachsen gefördert.
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