AWO Sachsen Soziale Dienste gemeinnützige GmbH | Wir gestalten Zukunft.

25 Jahre AWO Sachsen Soziale Dienste
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  • Besucherkonzept Corona

AWO Wohnheim für behinderte Menschen

Träger: AWO SONNENSTEIN gemeinnützige GmbH

Unser Haus befindet sich in ruhiger Lage. Die angrenzende Viehleite und der Kohlberg laden zum Spazieren ein. In der Nähe gibt es gute Einkaufsmöglichkeiten und mit dem Geibeltbad ein attraktives Sport- und Freizeitzentrum. Bis zum historischen Marktplatz von Pirna ist es nur ein Kilometer, eine Haltestelle des Stadtbusses befindet sich nahe dem Wohnheim. Auch zu den AWO Pirnaer Werkstätten (WfbM) im Schlosspark, in denen ein Großteil unserer Bewohner arbeitet, ist es nicht weit. Pirna, die Stadt zur Sächsischen Schweiz, ist umgeben von lohnenswerten Ausflugszielen. Unser Standort bietet gute Voraussetzungen für die Integration in das soziale Umfeld.

Hier zu Hause sein

Unser Haus bietet freundliche Wohn- und Lebensbedingungen für Menschen mit geistiger und Mehrfachbehinderung.

Das Wohnheim verfügt über 40 Plätze. Es gibt 24 Einzelzimmer und acht Doppelzimmer. Jeweils zwei Bewohner nutzen ein Bad. Jedes Zimmer verfügt über einen Fernsehanschluss. Das zweigeschossige Wohngebäude gliedert sich in vier Wohngruppen. Zu jeder Wohngruppe gehört ein größerer gemütlicher Gemeinschaftsraum mit integrierter Küche. Auf beiden Etagen befindet sich ein Pflegebad. Ein Hobbyraum lädt zur Freizeitbeschäftigung ein. Die Einrichtung ist durchgängig barrierefrei.

Wenn Sie mehr über unsere Einrichtung erfahren möchten, vereinbaren wir gern ein persönliches Gespräch, um Ihre Fragen individuell zu beantworten.

Kontakt

AWO Wohnheim für behinderte Menschen
Otto-Walther-Straße 14 a
01796 Pirna
in GoogleMaps zeigen
Telefon 03501 710971 | Wichtiger Hinweis: am 1. und 2. Mai sind wir aufgrund einer technischen Umstellung nur mobil erreichbar unter: 0172 1398798
Telefax 03501 710978
wh.pirna1@awo-sonnenstein.de

Ihre Ansprechpartner

Holger Mörbe, Einrichtungsleiter

Auf der Grundlage der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsens und der kommunalen behördlichen Verordnungen gelten für Besuche in unserer Einrichtung die folgenden Hygienebestimmungen:

Alle Besucher, externe Dienstleister, Ärzte (außer Notärzte im Einsatz), werden vor Betreten des Wohnheims getestet, sonst ist kein Zutritt möglich.

Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr entfällt die Testpflicht. Eine Empfehlung zur freiwilligen Testung besteht.

  • Wir bitten Sie, Besuche innerhalb der Einrichtung auf ein Minimum zu begrenzen.
  • Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit auch Kommunikationsmittel wie Telefon, WhatsApp oder Ähnliches.
  • Besucher bestätigen außerdem die Einhaltung der Besuchs- und Hygieneregelungen sowie die Symptomfreiheit schriftlich.

Anmeldung

  • Besuche werden von uns koordiniert - bitte melden Sie Ihren Terminwunsch mindestens einen Tag vorher telefonisch an
  • ein Besuch kann nur an einem von uns bestätigten Termin erfolgen
  • als Einrichtung bieten wir Besuchern eine kostenfreie Testung mittels PoC-Antigen-Schnelltest an. Ein bereits erfolgter PCR-Test kann als Nachweis gelten, wenn er nicht älter als 48 Stunden ist.
  • Wartezeit ca. 20 – 30 Minuten
  • Besuchszeiten: Montag bis Freitag 15.30 – 17.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag 14.00 – 16.00 Uhr
  • direkte Wege zum gewünschten Bewohnerzimmer
  • Besuche bitte bevorzugt im Freien unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern - Spaziergänge und Ausflüge jederzeit sind möglich
  • kein Kontakt zu anderen Bewohnern, auf einen Mindestabstand von 1,50 m ist zu achten
  • der Besuch ist nur mit FFP2-Maske (bitte mitbringen) zulässig. dies gilt auch im Bewohnerzimmer sowie bei Möglichkeit ebenso für den Bewohner
  • auf den gemeinsamen Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist zu verzichten
  • Besuchende werden am Eingang der Einrichtung durch Mitarbeitende in Empfang genommen und durch die Einrichtung begleitet
  • bei Fragen an das Personal während des Besuches können diese vor dem Betreten des Bewohnerzimmers gestellt werden

Besuch mit Aufenthalt im Freien

  • Bewohner können sich jederzeit mit Besuchenden außerhalb der Einrichtung treffen und verabreden. Es gibt keine Beschränkungen beim Verlassen der Einrichtung. Notwendig dafür sind ein eigenständiges Anbahnen und Wahrnehmen des Besuches.
  • Bewohner werden an den Eingang begleitet, wenn es ihnen nicht möglich ist, ohne Hilfe den Besuch im Freien wahrzunehmen.
  • Im Freigelände besteht die Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske oder eines MNS während des Besuches für den Besuchenden sowie bei Möglichkeit ebenso für den Bewohner.
  • Alle Sitzmöglichkeiten im Freigelände sind generell nutzbar, sofern diese nicht belegt sind.
  • Die jeweils aktuellen behördlichen Kontaktbeschränkungen sind eigenverantwortlich einzuhalten. Gerne informiert das Personal über die entsprechenden Regelungen.

Bei der Rückkehr in die Einrichtung:

  • Pflicht zur ordnungsgemäßen Händedesinfektion der Bewohner
  • Bewohner, die selbständig in die Einrichtung zurückkehren, sind selbstverantwortlich eine sofortige Händedesinfektion durchzuführen
  • Ein Hände-Desinfektionsmittel-Spender steht dafür in der Besuchertoilette im EG bereit.
  • Husten- und Niesetikette ist jederzeit einzuhalten

Besuche sind nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass Besucher

  • keine Symptomatik aufweisen, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hindeutet, zum Beispiel Fieber, Halsschmerzen, Husten, Atemnot
  • nicht im Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit aufweisen

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Holger Mörbe, Einrichtungsleiter

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